BAFA Vor-Ort-Beratung
BAFA – Beraternummer 100918
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt nach der Richtlinie über die Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung vor Ort für die Wohngebäude, deren Baugenehmigung in den alten Bundesländern vor dem 01.01.1984 und in den neuen Bundesländern vor dem 01.01.1989 erteilt wurde.
Mehr als die Hälfte der Gebäudefläche muss zu ständigen Wohnzwecken genutzt werden. Als Eigentümer, Mieter oder Pächter eines Gebäudes können eine Energiesparberatung in Anspruch nehmen: natürliche Personen, rechtlich selbständige Unternehmen, juristische Personen und sonstige Einrichtungen. Die förderfähige Beratung erfolgt ausschließlich durch im Rahmen des Förderprogramms antragsberechtigte Berater.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Die Höhe des Zuschusses beträgt 175 Euro für Ein-/Zweifamilienhäuser und 250 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten.
Wir unterbreiten Ihnen gern ein Angebot!
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